Durchfahrtsverbot für LKW mit einen Gesamtgewicht von mehr als 7.0 t durch die "Alte Stuttgarter und Hölzertal Straße"! (11.11.2010)
Vertreter des „Lebens-Wertes Magstadt e.V.“, Mitglieder des Gemeinderates und Bürgermeister Dr. Merz haben sich am 29.10.2010 mit Vertreten der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Böblingen zu einem Gespräch getroffen, um deren Bereitschaft für ein LKW-Durchfahrtsverbot – vornehmlich für den LKW-Verkehr zum und vom Steinbruch – ab der Hölzertalstraße (L 1189) und der Kreisstraße 1005 „Alte Stuttgarter Straße“ auszuloten.
Das Landratsamt hatte bisher jegliche Versuche, eine Verbesserung der Verkehrssituation in Magstadt durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen herbeizuführen, sehr zögerlich behandelt und mit sehr fadenscheinigen Ausreden abgelehnt.
Wir vertreten die Auffassung, dass es sich die zuständige Straßenverkehrsbehörde bisher zu einfach gemacht hat. Darüber hinaus hat sich durch die verschiedenen Baustellen die Verkehrssituation erheblich verändert. Nach unserer Auffassung ermöglicht diese neue Verkehrssituation, die bisherigen Zufahrtswege zum und vom Steinbruch so zu verändern, dass der Steinbruchlasterverkehr nicht zwangsläufig durch Magstadt fahren muss.
Wir hatten erwartet, dass die zuständige Behörde jetzt endlich eine Ermessensentscheidung trifft. Nach § 45 StVO kann sie die Benutzung bestimmter Straßen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor (Verkehrs-) Lärm beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung – z. B. des Rechtsgutes Schutz vor Lärm – erheblich übersteigt. Nach bestehender Rechtsmeinung und ergangener Rechtsprechung ermöglicht diese Vorschrift den Schutz vor Verkehrslärm nicht erst dann, wenn ein bestimmter Schallpegel überschritten wird. Es genügt vielmehr, dass der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung des Verkehrs als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss.
Es besteht sicher kein Zweifel darüber, dass diese Grenzwerte in der Neuen Stuttgarter Straße, Weilemer- und Renninger Straße und in der Alten Stuttgarter Straße zur Zeit weit überschritten sind. Dass dies so ist, ergibt sich auch aus der Lärmkartierung für den Großraum Stuttgart – Teilgebiet Magstadt, vom 19.05.2006. Es muss eher davon ausgegangen werden, dass sich die Werte in den letzten Jahren noch verschlechtert haben. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist deshalb verpflichtet, alle mit der Sache zusammenhängenden Aspekte mit dem ihm individuell zustehenden Gewicht zu bewerten. Das wurde bisher nicht getan.
Bisher wurden nur die straßenrechtlichen Vorgaben und die wirtschaftlichen Interessen der Fuhrunternehmen in die Entscheidungen mit einbezogen. Die umwelt- und emissionsschutzrechtlichen Belange wurden außenvorgelassen. Die Behörde muss jedoch jeden einzelnen Belang mit dem ihm individuell zustehenden Gewicht bewerten. Sie hat zu berücksichtigen, dass eine Überschreitung gesetzlicher Lärmwerte ein erheblicher Grund ist und kann über einen solchen Aspekt nicht ohne weiteres hinweg gehen. Bisher wurde immer wieder angeführt, dass den Fuhrunternehmern keine großen Umwege zugemutet werden können.
Durch die Sperrung der Ihinger Straße und die Verlegung der Zufahrt zum Steinbruch müssen die Steinbruchfahrzeuge so oder so umgeleitet werden. Nach Auffassung des Straßenbauamtes kann diese neue Zufahrt zum Steinbruch erst ab Mai 2011 befahren werden. Es besteht deshalb keine zwingende Notwendigkeit, durch Magstadt hindurchzufahren, um zum Steinbruch zu gelangen.
Wir haben in diesem sehr sachlich geführten Gespräch den zuständigen Behörden die vorstehend aufgeführten Argumente vorgetragen und gleichzeitig vorgeschlagen, die aus Stuttgart kommenden Steinbruchlaster ab dem Schattengrund über die L 1187 –Mahdental -, Glemseck-, Südrandstraße, B 295, Ihinger Straße umzuleiten.
Der für die Anordnung zuständige Abteilungsleiter beim Straßenverkehrsamt hat eine rasche Prüfung unseres Antrages zugesagt. Diese Zusage verband er mit dem Vorschlag, hilfsweise ein generelles Nachtfahrverbot für Lkw durch Magstadt zu prüfen, da sich dies evtl. leichter umsetzen ließe.
Abschließend muss noch verdeutlicht werden, dass der Güter- und Lieferverkehr –hier vornehmlich in das Gewerbegebiet Ost- von diesen Maßnahmen keinesfalls betroffen wäre.
Wir werden am Ball bleiben und die Magstadter Bevölkerung informieren.