Ende 2014 erfolgte die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit der Zielsetzung einer Ansiedlung von Lebensmitteldiscounter und Drogeriemarkt zur nachhaltigen Sicherung der Grundversorgung.
Maßnahme Sondergebiet verlängerte Oswaldstraße für Discounter und Drogeriemarkt
Worum geht es?
Es wurden sowohl der Bedarf als auch die Verträglichkeit mit bestehenden Einrichtungen innerhalb von Magstadt und angrenzenden Gemeinden bestätigt. Allein ein geeignetes Grundstück mit ca. 10.000 m² war und ist noch nicht verfügbar. In Abstimmung mit Landratsamt und Region wurde eine Fläche in Verlängerung der Oswaldstraße identifiziert und soll weiter entwickelt werden.
Wie ist der Sachstand?
Welche Rechtsverfahren sind noch notwendig?
- Bebauungsplan Osttangente
- Änderung Landschaftsschutzgebietsverordnung (steht kurz vor Abschluss)
- Änderung Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
Wie ist der Zeithorizont?
siehe Zeithorizont Osttangente
Was passiert, wenn die Maßnahme nicht umgesetzt wird?
Die Ausweisung eines Sondergebietes für Drogeriemarkt und Discounter mit dem dafür erforderlichen Flächenbedarf ist bei den derzeitigen Rahmenbedingungen für Regional- und Flächennutzungsplanung nur an diesem Standort möglich.
Ein Verzicht an dieser Stelle bedeutet deshalb ein genereller Verzicht, da kein alternativer Standort zur Verfügung steht:
keine Osttangente = kein Sondergebiet für Drogeriemarkt und Discounter.